Grundversicherung

 

In der Schweiz wohnhafte Personen müssen bei einer Krankenversicherung grundversichert sein. Die Entscheidung, bei welchem Krankenversicherer man sich versichern lässt, ist frei. Aus diesem Grund werben rund 85 Krankenkassen um die Gunst der Kunden und bieten dabei verschiedene Servicedienstleistungen an.

Die Grundversicherung (auch Obligatorische Krankenpflegeversicherung - OKP genannt) garantiert eine im internationalen Vergleich hochstehende Grundversorgung für Alle. Die Grundversicherung ist obligatorisch und der Bund schreibt vor, welche Leistungen aus der Grundversicherung übernommen werden.

Aus diesem Grund sind Leistungen bei jeder Krankenkasse gleich, jedoch nicht der Preis. Es lohnt sich also, einen Preisvergleich vorzunehmen!

Die Grundversicherung deckt folgende wichtige Ereignisse ab:

  • Arztkosten (ambulante Behandlung)
  • Spitalkosten (stationäre Behandlung in der allgemeinen Spitalabteilung eines Spitals des Wohnkantons des Patienten, sofern es auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt wird)
  • Medikamente
  • Notfall-Behandlungen im Ausland

Die Krankenkasse darf niemanden zurückweisen, der sich bei ihr versichern will. Auch dürfen keine Vorbehalte gemacht werden. Bei der Grundversicherung besteht eine gesetzlich garantierte Freizügigkeit.

 

Weitere Informationen zur Grundversicherung

 

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