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Wer im Krankheitsfall mehr als die gesetzlich festgesetzte Grundversorgung in Anspruch nehmen will, schliesst eine Zusatzversicherung ab.
Zusatzversicherungen sind freiwillig und Anträge können darum abgelehnt bzw. mit einem Vorbehalt versehen werden. Darum: Kündigen Sie nie eine Zusatzversicherung, wenn Sie nicht bereits in Besitz der definitiven Bestätigung der Aufnahme vom neuen Krankenversicherer sind. Zusatzversicherungen decken folgende Fälle ab:
- alternative ambulante Behandlungen von nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten
- allgemeine Spitalabteilung in der ganzen Schweiz
- halbprivate oder private Spitalabteilung in der Schweiz und/oder weltweit
- Zahnbehandlung (Zahnunfall und -Erkrankung)
- Taggeldversicherung (Lohnausfallversicherung durch Krankheit/Unfall)
- Spezial-Versicherungen, wie Patientenrechtsschutz oder Reise- und Ferienversicherung
Weitere Informationen zu den Zusatzversicherungen |